Sichtbare Hausnummern
Finden wir dich im Notfall?
Im Einsatz zählt jede Sekunde. Zugewachsene, verblasste oder unbeleuchtete Hausnummern kosten wertvolle Rettungszeit – Zeit, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann. Stell dir vor: Der Notruf ist abgesetzt, das Einsatzfahrzeug fährt zügig durch die Straßen, doch vor Ort tappen die Einsatzkräfte im Dunkeln, weil sich keine erkennbare Hausnummer finden lässt. Was folgt, ist ein Suchen, das kostbare Minuten frisst.
Verdeckte oder fehlende Hausnummern kosten im Ernstfall wertvolle Minuten. Navis führen oft nur in die Straße, nicht exakt vor die Tür. Umso wichtiger ist es, dass dein Haus auf den letzten Metern klar zu erkennen ist.
Warum ist eine gut sichtbare Hausnummer so wichtig?
Wenn Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei zu dir gerufen werden, müssen sie dein Haus schnell und eindeutig finden. Gerade nachts, bei schlechtem Wetter oder in verwinkelten Wohngebieten ist eine klar erkennbare Hausnummer oft der entscheidende Anhaltspunkt. Jede Sekunde, die mit Suchen vergeht, fehlt bei der eigentlichen Hilfe – etwa bei einem Herzinfarkt, einem Brand oder einem schweren Sturz.
So machst du deine Hausnummer gut sichtbar
Schneide Hecken und Pflanzen regelmäßig zurück. Grünzeug wächst schneller, als man denkt, und verdeckt die Hausnummer oft unbemerkt. Bring beleuchtete Nummern an oder nutze eine Außenleuchte, damit die Ziffern auch in der Dunkelheit gut lesbar bleiben. Achte darauf, dass die Ziffern mindestens 10 bis 15 cm hoch sind, damit sie auch aus der Distanz erkennbar sind. Liegt dein Haus in zweiter Reihe, gehört an die Straßeneinfahrt ein Hinweisschild mit Pfeil, das den Einsatzkräften den Weg weist. Kontrolliere am besten von Zeit zu Zeit selbst, ob deine Hausnummer von der Straße aus klar zu erkennen ist – auch bei Dunkelheit.
Übrigens: Eine gut sichtbare Hausnummer ist nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, ihr Anwesen mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Wir für Buxheim!
Deine Feuerwehr
Quelle: § 126 Abs. 3 BauGB / Deutscher Feuerwehrverband (DFV)
