Bienen, Wespen und Hornissen

Gerade im Spätsommer sind die nützlichen Tiere vermehrt aktiv.

Insbesondere Wespen sind bei schwülwarmen Temperaturen leicht reizbar.
Am besten halten Sie Abstand zu den Nestern.
Normalerweise ist nach dem ersten Frost der Spuk vorbei.
Sollten in dringenden Fällen die Tiere im Weg sein, kontaktieren Sie bitte das Landratsamt bzw. bei Bienen einen Imker.
Der Imker kann Sie im Umgang mit den nützlichen und geschützten Tieren beraten und organisiert ggf. einen Umzug.


Die Feuerwehr kann und darf nur im Außnahmefall (bekannte Allergie, etc.) und nur nach Rücksprache/Genehmigung Landratsamt tätig werden und es darf kein kommerzieller Dienstleister dadurch benachteiligt werden. 

Bei akuten Notfällen, wie allergische Reaktionen nach Stich, bitte sofort die 112 wählen!

Bei Wespen und Hornissen sollte IMMER VORAB die Untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes kontaktiert werden.

Unterallgäu: Tel. 08261/995-259

Da Wespen und Hornissen sich auch gerne in Rolllädenkästen einnisten, hilft präventiv eine regelmäßige Betätigung dieser. Insbesondere im Frühjahr (April, Mai), wenn die Tiere mit dem Nestbau beginnen. 

24h Wespenotruf 0800 / 26 34 736 oder 08261/220 26 78

Hinweis: Die Feuerwehr Buxheim hat keinerlei Verbindungen/Geschäftsverhältnisse zu Kammerjägern oder kommerziellen Fachfirmen zur Schädlingsbekämpfung und vermittelt keine Kontakte.

Die hier genannten Telefonnummern dienen nur der Information und sind im Netz unter der Suchanfrage Wespennotruf Memmingen zu finden.

 

Auszug Bußgeldkatalog Wespen:

Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

bis zu 5.000€ Bußgeld und für besonders geschützte Wespenarten bis zu 50.000€ (Stand 2018)

Wir raten daher dringend, als Erstes das Landratsamt zu kontaktieren!

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