Im bayerischen Feuerwehrgesetz sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren geregelt:
- abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)
- technische Hilfeleistung (z.B. Verkehrsunfälle, Unfälle mit Gefahrstoffen und Hochwasser)
- Absicherung, Abräumen und Säubern von Schadenstellen im Rahmen der Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren
- Sicherheitswachen (bei Veranstaltungen wie z.B. Theatervorführungen)
- freiwillige Aufgaben ( meist aus der Tradition heraus, wie z.B. Verkehrsregelung bei gemeindlichen und kirchlichen Veranstaltung, Funkenfeuer, etc.), diese dürfen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht gefährden!
Unser Motto:
Retten - Löschen - Bergen - Schützen